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Betriebsspezifikation für die Verwendung von Maschinen zur Herstellung von Schlössern

1. Wenn die Bissmaschine verwendet wird, müssen der Übertragungsteil des Blechs und die Kanalanlage mit einer Schutzabdeckung versehen sein. Die Demontage ist während der Operation strengstens untersagt.

2. Es ist strengstens verboten, die rotierende Walze mit der Hand zu berühren. Wenn Sie es zum Ende schicken, müssen die Finger das Werkstück verlassen.

3. Die Bissmaschine sollte vor dem Einsatz im Leerlauf betrieben werden und kann nur nach Bestätigung betätigt werden.

4. Wenn die Beißmaschine in Betrieb ist und Fremdkörper in die Walze gelangen, sollte sie rechtzeitig abgeschaltet und repariert werden.

5. Wenn Sie die Schneidemaschine verwenden, müssen die Festigkeit und Präzision der Schneidwerkzeuge, Reifen, Formen usw. auf dem Blech und der Rohrmaschine den Anforderungen entsprechen, die beim Schärfen scharf sein müssen, die Installation muss stabil sein muss fest und zuverlässig sein.

6. In Abschnitt 3.1, Abschnitt 3.4, Abschnitt 3.8 und Anhang C des JGJ33 2001 sollten die Verwendung eines leistungsstarken Motors auf einer Blech- und einer Kanalmaschine sowie die Verwendung von elektrischen Handwerkzeugen und hydraulischen Geräten vorgeschrieben sein.

7. Wenn die Bissmaschine verwendet wird, dürfen sich das Nichtbedienungs- und Hilfspersonal nicht in der Nähe der Maschine aufhalten.

8. Die Länge und Breite des Werkstücks sollte den zulässigen Bereich der Maschine nicht überschreiten.

9. Trennen Sie nach dem Gebrauch der Maschine die Stromversorgung, verriegeln Sie den Schaltkasten und führen Sie Routinewartungsarbeiten durch.
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